Ein Lexikon zu Medizin
und Recht für Mediziner hat wohl den Anspruch, „Nicht-Jursiten
die rechtliche Sicht auf medizinische Fachfragen darzustellen. Dazu
gehört die Ausführung grundlegenster Begrifflichkeiten
bishin zu speziellen Termini zum Inhalt des Buches. Wobei keine
Beschränkung auf Patienten bezogene Fälle besteht, sondern
auch z.B. "Atteste" und "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse"
integriert sind. Manchmal entziehen sich die aufgeführten Inhalte
z.B. "Fahren ohne Führerschein" im Bezug auf den
Titel "Medizin und Recht" und können dem Arzt als
Privatperson allemal die genaue juristische Erläuterung des
"Tatbestandes" liefern. Und da liegt auch schon Art und
Wirkung des Gesamtwerkes - Auf den ersten Blick entzieht sich der
Sinn eines solchen "puren Lexikons" für mehr als
den Nachschlagegebrauch, doch merkt man schnell, daß man über
die Verweise von Stichwort zu Stichwort springt und sich langsam
ein Gefühl für die "Juristerei" in unserem Fach
entwickelt. Doch sollte da auch der profesionelle Level im Schreiben
nicht vergessen werden, der zwar versucht so verständlich wie
nötig und so sachlich möglich den Inhalt jeden Punktes
darzustellen, grenzt dies allerdings doch so manchmal an die nicht
vorhandene Propädeutik in Punkto Rechtssprache bei Medizinern.
So wären, wie ab uns an schon verwendet, mehr kurze Beispiele
zur Illustration des vorrangegangen Textes wünschenswert um
eine festere Vorstellung entwickeln zu können. Dies müßte
nichtmal mehr Platz für das Werk abfordern, wenn man sich von
auch manch scheins überflüssigem Wortinventar trennt,
wie z.B. "Ortszuschlag" und "Zahnarzt", deren
Erklärung
niemandem wirklich mehr wissen lassen, als im Allgemeinverständnis
für jeden der Buchzielgruppe klar ist.
Als besonders wertvoll ist der im Anhang gelieferte "Leitfaden
für Gutachten ein Arzthaftungsprozessen" sowie "Allgemeine
regeln zu medizinischen Gutachten" zu bewerten, die das Gesamtbild
abrunden. Vermisst man aber doch noch mehr juristische Hilfestellung
für häufige Fragen der Dokumentation - gerade wegen der
"Beweislastumkehr" - und schaut skeptisch in die knappen
Ausführungen zu "Aufbewahrungsfristen", die man wahrlich
an den wichtigsten Dokumentationen im Praxis- und Klinikalltag mit
Zeiten hätte beziffern können, um so geldwerte Hilfe zu
sein. Diese Kritik gilt auch bei "ärztlichem Heileingriff"
in Zusammenhang mit "Körperverletzung" und "Einwilligung"
- hier wünscht man sich, da es doch tägliche Arbeit ist
ausführlichere und präzise Angaben. So schweigt sich das
Buch über Fristen zwischen "Einwilligung" und "Eingriff
- also Körperverletzung" aus. Bleibt zu hoffen, daß
dem Lexikon eine weitere Auflage folgt, die sich in solchen Punkten
verbessert und so für sich zunehmend in Anspruch nehmen kann,
ein grundsätzliches Hilfswerk für den Praktiker und Gutachter
zu sein. Ob man dabei an der Lexikonform festhalten muß, bleibt
dabei zu überlegen.
HUETTIG, FABIAN ; rating:
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